Inklusion –Bildungspolitik missbraucht Elternwahlrecht

Volker Igstadt Eva-Maria Thoms

Über Jahrzehnte haben Eltern und Elterninitiativen gegen die Sonderschulpflicht und für die Normalisierung der Lebensverhältnisse von Kindern mit Behinderung im Gemeinsamen Unterricht gekämpft. Gegen den Widerstand von Schulbehörden und Bildungspolitik haben sie das Recht gefordert, den Lernort für ihr Kind selbst bestimmen und wählen zu können. Und immer mussten sie sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie mit dieser Entscheidung die Elterninteressen über das Wohl des Kindes stellen. Kin-der mit Behinderung wurden als angeblich sonderschulbedürftig im gegliederten Schulsystem der Sonderschule zugewiesen. Generell wurde ihnen das Wahlrecht verweigert.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und deren rechtlicher Umsetzung in allen Bundesländern hat sich die Situation umgekehrt. Die Bildungspolitik hat das „Elternwahlrecht“ entdeckt. Sie hat es zum politischen „Herzstück“ für die inklusive Schulentwicklung gemacht. Aber nichts ist damit für inklusive Bildung, für Kinder und Eltern gewonnen. Dies zeigen sehr nachdrücklich Beiträge zum Thema von Volker Igstadt aus juristischer Sicht und von Eva-Maria Thoms aus Elternperspektive. download

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